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In Kürze finden Sie hier Informationen zu unseren Betriebsaquisiteuren

Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen

Wo genau kann ich als Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss beantragen?

Zuständiger Ansprechpartner für die Antragstellung eines Eingliederungszuschuss ist Ihr Arbeitgeber-Service vor Ort. Die Antragstellung muss durch den Arbeitgeber selbst erfolgen; eine Antragstellung durch Dritte ist nicht zulässig.

Sie erreichen die Mitarbeiter/innen des Arbeitgeber-Service über die folgenden Kontaktdaten:

Hotline: 0800 - 4 5555-20 (Mo. - Do. 08:00 - 18:00 Uhr, Fr. 08:00 - 16:00 Uhr)

E-Mail: Koblenz-Mayen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Alternativ können Sie den Fragebogen zur Beantragung eines Eingliederungszuschuss auch online beantragen!

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.

Wie kann ein Antrag auf Einstiegsqualifizierung (EQ) gestellt werden?

Zuständiger Ansprechpartner für die Antragstellung einer Einstiegsqualifizierung ist Ihr Arbeitgeber-Service vor Ort. Die Antragstellung muss durch den Arbeitgeber selbst erfolgen; eine Antragstellung durch Dritte ist nicht zulässig.

Sie erreichen die Mitarbeiter/innen des Arbeitgeber-Service über die folgenden Kontaktdaten:

Hotline: 0800 - 4 5555-20 (Mo. - Do. 08:00 - 18:00 Uhr, Fr. 08:00 - 16:00 Uhr)

E-Mail: Koblenz-Mayen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Die Prüfung der nötigen Fördervoraussetzungen erfolgt maßgeblich durch die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. Es ist daher erforderlich, dass der EQ-Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn des Förderzeitraums ratsuchend oder arbeitssuchend bei der Berufsberatung gemeldet ist.

Zusätzlich ist ein EQ-Vertrag mit der zuständigen Kammer abzuschließen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf.

Qualifizierung während Beschäftigung – wer kann mir weiterhelfen?

Als Arbeitgeber möchten Sie Mitarbeiter/-innen gezielt qualifizieren, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern oder für gegenwärtige und künftige Herausforderungen besser vorbereitet zu sein? Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bundesagentur für Arbeit Sie bei derartigen betrieblichen Weiterbildungen unterstützen.

Bei Interesse und Beratungsbedarf erreichen Sie das zuständige Fachteam unter den folgenden Kontaktdaten:

E-Mail: Koblenz.QCG@arbeitsagentur.de

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.

Wo kann ich mich als Arbeitgeber über die Förderungen nach § 16i und § 16e Sozialgesetzbuch II beraten lassen?

Gerne können Sie sich bei Fragen, mit den unten stehenden Kontaktdaten, direkt an uns wenden. Dabei können wir erste Informationen an Sie weitergeben und bei Bedarf auch gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen.

E-Mail: BadNeuenahr-Ahrweiler.AHRweit@arbeitsagentur.de

Team-Rufkreis: 02641 - 9770-14

Wo erhalte ich Informationen zum Kurzarbeitergeld?

Mit Kurzarbeitergeld können Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden, die aus Kurzarbeit resultieren. Zuständig für die Bearbeitung von Kurzarbeiteranträgen ist die Bundesagentur für Arbeit.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.

Was ist eine Betriebsnummer und wie erhalte ich diese?

Jeder Beschäftigungsbetrieb benötigt eine Betriebsnummer, um Meldungen zur Sozialversicherung vornehmen zu können. Zuständig für die Zuteilung und Bearbeitung ist die Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit.

Ferner erfüllt die Betriebsnummer auch wichtige statistische Aufgaben, da die Arbeitgeber hierüber einer Wirtschaftsklasse zugeordnet werden. Arbeitgeber sind deshalb gesetzlich verpflichtet, jedwede Änderungen umgehend der Betriebsnummernstelle zu melden.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.