Beratung und Vermittlung
Neben der Sicherstellung der Leistungsgewährung hat das Jobcenter Landkreis Ahrweiler den gesetzlichen Auftrag, Sie bei Ihren Bemühungen um eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz zu beraten und Sie mit den verfügbaren Fördermöglichkeiten zu unterstützen.
Auf diesem Weg möchte das Jobcenter Landkreis Ahrweiler ein verlässlicher Partner sein, der Sie gezielt, kompetent und engagiert begleitet. Grundlage unserer Bemühungen sind Ihre Motivation und Ziele.
Ihre Ziele unsere Angebote
Gemeinsam mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin/ Ihrem persönlichen Ansprechpartner planen Sie in regelmäßig stattfindenden Gesprächen Ihre berufliche Zukunft.
Wir machen Ihnen Vorschläge für einen neuen Job, sind Ihnen bei der Suche nach Unterstützungsangeboten behilflich oder ermöglichen Ihnen eine berufliche Qualifizierung.
Die Zusammenarbeit wird durch Ihre Themen bestimmt.
Sie suchen eine Arbeit oder Ausbildungsstelle?
Wir können unterstützen mit: Stellenangeboten, Bewerbertrainings, finanzielle Unterstützung im Bewerbungsverfahren, Angeboten der beruflichen Orientierung…
Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses sind beim Bürgergeld genauso wichtig wie eine neue Arbeit.
Wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen, können Sie eine finanzielle Förderung bekommen. Für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es eine Weiterbildungsprämie.
Wenn Sie für eine Ausbildung oder Arbeit noch besser Lesen, Schreiben oder Rechnen lernen müssen, können Lernangebote Sie dabei unterstützen. Im Gesetz heißt das “Erwerb von Grundkompetenzen”.
Sie benötigen lebenspraktische Hilfen?
Wir beraten Sie gerne und können auch professionelle Hilfe durch unsere Netzwerkpartner vermitteln: Schuldnerberatung, Suchtberatung, Coachings, Unterstützung bei Wohnungssuche, Familienhilfe…
Wenn Sie noch Unterstützung brauchen, um eine Ausbildung oder eine neue Arbeit anzufangen, können Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über ein Coaching sprechen.
Bitte beachten Sie, dass einige finanzielle Förderungen erst mit uns abgestimmt werden müssen und zwar bevor die Kosten entstehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kostenübernahme durch das Jobcenter abgelehnt werden muss.
Im Kooperationsplan vereinbaren wir gemeinsam, wie es weitergeht und schauen, was Sie schon geschafft haben. Er beschreibt kurz und einfach, was Ihre nächsten Schritte sind und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.
Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen
Welche Geldleistungen kann ich zur Unterstützung der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beantragen?
Unsere Unterstützungsangebote sind von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Zudem sind gesetzliche Fördervoraussetzungen zu beachten. So können wir u. a. im Rahmen des Vermittlungsbudgets Kosten für Bewerbungen und der Mobilität (Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder „Probearbeiten“ bei Arbeitgebern) übernehmen. Auch andere Leistungen sind nach Prüfung möglich.
Bitte beachten Sie nur, dass alle Entscheidungen zur Kostenübernahme Einzelfallentscheidungen sind. Eine generelle Zusage der Kostenübernahme gibt es nicht. Außerdem teilen wir Ihnen mit, welche Nachweise zur Kostenübernahme ggf. von Ihnen eingereicht werden müssen. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie vorab einen Antrag im Jobcenter stellen.
Wo erhalte ich die Anträge zur finanziellen Unterstützung durch das Vermittlungsbudget?
Besprechen Sie Ihren individuellen Wunsch nach Unterstützung am besten mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Dies können Sie sowohl telefonisch als auch im persönlichen Gespräch tun. Alternativ können Sie diese Anträge auch über das Service-Center des Jobcenters Landkreis Ahrweiler stellen. Nach der Antragstellung wird Ihnen dann das nötige Antragsformular ausgestellt.
Meine Bewerbungsunterlagen sind veraltet. Wie gelange ich an neue Bewerbungsunterlagen?
Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen selbst gestalten können und wollen, dann können Sie zum Beispiel finanzielle Unterstützung über das Vermittlungsbudget beantragen. Davon können Sie dann notwendige Materialien wie Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos etc. erwerben.
Wenn Sie bei der Erstellung Unterstützung benötigen, können Sie auch an einer entsprechenden Coachingmaßnahme teilnehmen. Im Coaching erhalten Sie eine individuelle Unterstützung.
Achtung! Eine generelle Zusage der Kostenübernahme gibt es nicht. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie vorab einen Antrag im Jobcenter stellen.
Kann ich mir auch selbstständig eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle suchen?
Dies ist vom Gesetzgeber sogar ausdrücklich erwünscht! Jeder Mensch, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht und grundsätzlich erwerbsfähig ist, ist sogar dazu verpflichtet, alles zu tun, um möglichst zeitnah eine Ausbildung oder Arbeit zu finden und aufzunehmen.
Die Aufgabe des Jobcenters Landkreis Ahrweiler ist es, Ihre Eigenbemühungen zu begleiten und Sie dabei zu unterstützen. Dies geschieht z. B. durch Beratung, Übernahme notwendiger Kosten, Vermittlung von Qualifizierungen, Stellenangeboten und Coachingangeboten.
Wie erhalte ich meine Zugangsdaten für die Jobbörse?
Wenn Sie sich auf der Homepage der Jobbörse als neue Nutzerin oder als neuer Nutzer registrieren, dann erhalten Sie Ihre Zugangsdaten. Alternativ können Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner wenden und dort direkt Ihre Zugangsdaten erhalten.
Welche Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung gibt es?
Hier kommt es vorrangig auf Ihre persönlichen Möglichkeiten und Vorstellungen an. Das Jobcenter Landkreis Ahrweiler befürwortet in erster Linie die berufliche Qualifizierung über eine reguläre berufliche Erstausbildung.
Es gibt aber auch den Weg der „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW) bei einen Bildungsträger. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten von einer Kurzqualifizierung bis hin zu einer Umschulung. Einen generellen Anspruch auf diese Leistungen gibt es allerdings nicht. Zudem sind gesetzliche Fördervoraussetzungen zu beachten. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne. Über diesen Weg können Sie einen Bildungsgutschein erhalten, den Sie dann bei einen Bildungsträger einreichen.