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Spezielle Unterstützung für (Allein-)Erziehende

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Erziehende eine große Herausforderung.

Elternpaare wie auch Alleinerziehende müssen Familienleben und Arbeit in Einklang bringen: Den Alltag mit den Anforderungen der Kindererziehung, des Haushaltes und des Berufslebens gilt es zu organisieren.

Arbeitslose Eltern brauchen daher manchmal besondere Unterstützung.

Wir helfen zum Beispiel bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle oder einem Ausbildungsplatz. Wir haben auch Angebote, die Ihnen bei der Organisation Ihres Alltags oder der Kinderbetreuung helfen können. Sprechen Sie uns an.

Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen

Welche Geldleistungen kann ich zur Unterstützung der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beantragen?

Unsere Unterstützungsangebote sind von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Zudem sind gesetzliche Fördervoraussetzungen zu beachten. So können wir u. a. im Rahmen des Vermittlungsbudgets Kosten für Bewerbungen und der Mobilität (Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder „Probearbeiten“ bei Arbeitgebern) übernehmen. Auch andere Leistungen sind nach Prüfung möglich.

Bitte beachten Sie nur, dass alle Entscheidungen zur Kostenübernahme Einzelfallentscheidungen sind. Eine generelle Zusage der Kostenübernahme gibt es nicht. Außerdem teilen wir Ihnen mit, welche Nachweise zur Kostenübernahme ggf. von Ihnen eingereicht werden müssen. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie vorab einen Antrag im Jobcenter stellen.

Wo erhalte ich die Anträge zur finanziellen Unterstützung durch das Vermittlungsbudget?

Besprechen Sie Ihren individuellen Wunsch nach Unterstützung am besten mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Dies können Sie sowohl telefonisch als auch im persönlichen Gespräch tun. Alternativ können Sie diese Anträge auch über das Service-Center des Jobcenters Landkreis Ahrweiler stellen. Nach der Antragstellung wird Ihnen dann das nötige Antragsformular ausgestellt.

Meine Bewerbungsunterlagen sind veraltet. Wie gelange ich an neue Bewerbungsunterlagen?

Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen selbst gestalten können und wollen, dann können Sie zum Beispiel finanzielle Unterstützung über das Vermittlungsbudget beantragen. Davon können Sie dann notwendige Materialien wie Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos etc. erwerben. 

Wenn Sie bei der Erstellung Unterstützung benötigen, können Sie auch an einer entsprechenden Coachingmaßnahme teilnehmen. Im Coaching erhalten Sie eine individuelle Unterstützung. 

Achtung! Eine generelle Zusage der Kostenübernahme gibt es nicht. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie vorab einen Antrag im Jobcenter stellen.

Kann ich mir auch selbstständig eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle suchen?

Dies ist vom Gesetzgeber sogar ausdrücklich erwünscht! Jeder Mensch, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht und grundsätzlich erwerbsfähig ist, ist sogar dazu verpflichtet, alles zu tun, um möglichst zeitnah eine Ausbildung oder Arbeit zu finden und aufzunehmen. 

Die Aufgabe des Jobcenters Landkreis Ahrweiler ist es, Ihre Eigenbemühungen zu begleiten und Sie dabei zu unterstützen. Dies geschieht z. B. durch Beratung, Übernahme notwendiger Kosten, Vermittlung von Qualifizierungen, Stellenangeboten und Coachingangeboten.

Wie erhalte ich meine Zugangsdaten für die Jobbörse?

Wenn Sie sich auf der Homepage der Jobbörse als neue Nutzerin oder als neuer Nutzer registrieren, dann erhalten Sie Ihre Zugangsdaten. Alternativ können Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner wenden und dort direkt Ihre Zugangsdaten erhalten.

Welche Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung gibt es?

Hier kommt es vorrangig auf Ihre persönlichen Möglichkeiten und Vorstellungen an. Das Jobcenter Landkreis Ahrweiler befürwortet in erster Linie die berufliche Qualifizierung über eine reguläre berufliche Erstausbildung.

Es gibt aber auch den Weg der „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW) bei einen Bildungsträger. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten von einer Kurzqualifizierung bis hin zu einer Umschulung. Einen generellen Anspruch auf diese Leistungen gibt es allerdings nicht. Zudem sind gesetzliche Fördervoraussetzungen zu beachten. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne. Über diesen Weg können Sie einen Bildungsgutschein erhalten, den Sie dann bei einen Bildungsträger einreichen.