SERVICENUMMER:

Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen

Beratung und Vermittlung

Welche Geldleistungen kann ich zur Unterstützung der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beantragen?

Unsere Unterstützungsangebote sind von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Zudem sind gesetzliche Fördervoraussetzungen zu beachten. So können wir u. a. im Rahmen des Vermittlungsbudgets Kosten für Bewerbungen und der Mobilität (Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder „Probearbeiten“ bei Arbeitgebern) übernehmen. Auch andere Leistungen sind nach Prüfung möglich.

Bitte beachten Sie nur, dass alle Entscheidungen zur Kostenübernahme Einzelfallentscheidungen sind. Eine generelle Zusage der Kostenübernahme gibt es nicht. Außerdem teilen wir Ihnen mit, welche Nachweise zur Kostenübernahme ggf. von Ihnen eingereicht werden müssen. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie vorab einen Antrag im Jobcenter stellen.

Wo erhalte ich die Anträge zur finanziellen Unterstützung durch das Vermittlungsbudget?

Besprechen Sie Ihren individuellen Wunsch nach Unterstützung am besten mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Dies können Sie sowohl telefonisch als auch im persönlichen Gespräch tun. Alternativ können Sie diese Anträge auch über das Service-Center des Jobcenters Landkreis Ahrweiler stellen. Nach der Antragstellung wird Ihnen dann das nötige Antragsformular ausgestellt.

Meine Bewerbungsunterlagen sind veraltet. Wie gelange ich an neue Bewerbungsunterlagen?

Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen selbst gestalten können und wollen, dann können Sie zum Beispiel finanzielle Unterstützung über das Vermittlungsbudget beantragen. Davon können Sie dann notwendige Materialien wie Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos etc. erwerben. 

Wenn Sie bei der Erstellung Unterstützung benötigen, können Sie auch an einer entsprechenden Coachingmaßnahme teilnehmen. Im Coaching erhalten Sie eine individuelle Unterstützung. 

Achtung! Eine generelle Zusage der Kostenübernahme gibt es nicht. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Sie vorab einen Antrag im Jobcenter stellen.

Kann ich mir auch selbstständig eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle suchen?

Dies ist vom Gesetzgeber sogar ausdrücklich erwünscht! Jeder Mensch, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht und grundsätzlich erwerbsfähig ist, ist sogar dazu verpflichtet, alles zu tun, um möglichst zeitnah eine Ausbildung oder Arbeit zu finden und aufzunehmen. 

Die Aufgabe des Jobcenters Landkreis Ahrweiler ist es, Ihre Eigenbemühungen zu begleiten und Sie dabei zu unterstützen. Dies geschieht z. B. durch Beratung, Übernahme notwendiger Kosten, Vermittlung von Qualifizierungen, Stellenangeboten und Coachingangeboten.

Wie erhalte ich meine Zugangsdaten für die Jobbörse?

Wenn Sie sich auf der Homepage der Jobbörse als neue Nutzerin oder als neuer Nutzer registrieren, dann erhalten Sie Ihre Zugangsdaten. Alternativ können Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner wenden und dort direkt Ihre Zugangsdaten erhalten.

Welche Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung gibt es?

Hier kommt es vorrangig auf Ihre persönlichen Möglichkeiten und Vorstellungen an. Das Jobcenter Landkreis Ahrweiler befürwortet in erster Linie die berufliche Qualifizierung über eine reguläre berufliche Erstausbildung.

Es gibt aber auch den Weg der „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW) bei einen Bildungsträger. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten von einer Kurzqualifizierung bis hin zu einer Umschulung. Einen generellen Anspruch auf diese Leistungen gibt es allerdings nicht. Zudem sind gesetzliche Fördervoraussetzungen zu beachten. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne. Über diesen Weg können Sie einen Bildungsgutschein erhalten, den Sie dann bei einen Bildungsträger einreichen.

Arbeitgeber

Wo genau kann ich als Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss beantragen?

Zuständiger Ansprechpartner für die Antragstellung eines Eingliederungszuschuss ist Ihr Arbeitgeber-Service vor Ort. Die Antragstellung muss durch den Arbeitgeber selbst erfolgen; eine Antragstellung durch Dritte ist nicht zulässig.

Sie erreichen die Mitarbeiter/innen des Arbeitgeber-Service über die folgenden Kontaktdaten:

Hotline: 0800 - 4 5555-20 (Mo. - Do. 08:00 - 18:00 Uhr, Fr. 08:00 - 16:00 Uhr)

E-Mail: Koblenz-Mayen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Alternativ können Sie den Fragebogen zur Beantragung eines Eingliederungszuschuss auch online beantragen!

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.

Wie kann ein Antrag auf Einstiegsqualifizierung (EQ) gestellt werden?

Zuständiger Ansprechpartner für die Antragstellung einer Einstiegsqualifizierung ist Ihr Arbeitgeber-Service vor Ort. Die Antragstellung muss durch den Arbeitgeber selbst erfolgen; eine Antragstellung durch Dritte ist nicht zulässig.

Sie erreichen die Mitarbeiter/innen des Arbeitgeber-Service über die folgenden Kontaktdaten:

Hotline: 0800 - 4 5555-20 (Mo. - Do. 08:00 - 18:00 Uhr, Fr. 08:00 - 16:00 Uhr)

E-Mail: Koblenz-Mayen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Die Prüfung der nötigen Fördervoraussetzungen erfolgt maßgeblich durch die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. Es ist daher erforderlich, dass der EQ-Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn des Förderzeitraums ratsuchend oder arbeitssuchend bei der Berufsberatung gemeldet ist.

Zusätzlich ist ein EQ-Vertrag mit der zuständigen Kammer abzuschließen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf.

Qualifizierung während Beschäftigung – wer kann mir weiterhelfen?

Als Arbeitgeber möchten Sie Mitarbeiter/-innen gezielt qualifizieren, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern oder für gegenwärtige und künftige Herausforderungen besser vorbereitet zu sein? Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bundesagentur für Arbeit Sie bei derartigen betrieblichen Weiterbildungen unterstützen.

Bei Interesse und Beratungsbedarf erreichen Sie das zuständige Fachteam unter den folgenden Kontaktdaten:

E-Mail: Koblenz.QCG@arbeitsagentur.de

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.

Wo kann ich mich als Arbeitgeber über die Förderungen nach § 16i und § 16e Sozialgesetzbuch II beraten lassen?

Gerne können Sie sich bei Fragen, mit den unten stehenden Kontaktdaten, direkt an uns wenden. Dabei können wir erste Informationen an Sie weitergeben und bei Bedarf auch gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen.

E-Mail: BadNeuenahr-Ahrweiler.AHRweit@arbeitsagentur.de

Team-Rufkreis: 02641 - 9770-14

Wo erhalte ich Informationen zum Kurzarbeitergeld?

Mit Kurzarbeitergeld können Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden, die aus Kurzarbeit resultieren. Zuständig für die Bearbeitung von Kurzarbeiteranträgen ist die Bundesagentur für Arbeit.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.

Was ist eine Betriebsnummer und wie erhalte ich diese?

Jeder Beschäftigungsbetrieb benötigt eine Betriebsnummer, um Meldungen zur Sozialversicherung vornehmen zu können. Zuständig für die Zuteilung und Bearbeitung ist die Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit.

Ferner erfüllt die Betriebsnummer auch wichtige statistische Aufgaben, da die Arbeitgeber hierüber einer Wirtschaftsklasse zugeordnet werden. Arbeitgeber sind deshalb gesetzlich verpflichtet, jedwede Änderungen umgehend der Betriebsnummernstelle zu melden.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.

Geld- und Sachleistungen

Wo kann ich Bürgergeld beantragen?

Wo Sie Bürgergeld beantragen können hängt von Ihrem angemeldeten Wohnort ab. Um das für Sie zuständige Jobcenter zu ermitteln, nutzen Sie gerne die Standortsuche auf unserer Startseite oder im Modul auf der rechten Seite. Alternativ rufen Sie uns gerne zu unseren Servicezeiten an. Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

Welche Grundsicherungsleistungen können gewährt werden?

Im Rahmen der Grundsicherung werden der Regelbedarf zum Lebensunterhalt, die angemessenen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete zzgl. kalte Nebenkosten), Heizkosten sowie eventuelle Mehrbedarfe übernommen.

Wie hoch sind die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizkosten?

Die angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkosten) können Sie aus der abgebildeten Tabelle „Aktuelle Mietobergrenzen des Landkreis Ahrweiler“ entnehmen. Die Heizkosten werden separat übernommen (maximal bis zur Obergrenze des Bundesheizkostenspiegels).

Für Wohneigentum gelten grundsätzlich die gleichen Angemessenheitsgrenzen.

Was muss ich bei einem Umzug während des laufenden Leistungsbezuges beachten?

Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen Jobcenters einholen. Nutzen Sie dazu bitte den nachfolgenden Vordruck „Wohnraumangebot“. 

Die Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten sind gesondert zu beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass dieser Antrag vor Abschluss des jeweiligen Vertrages zu stellen ist (§ 22 Abs. 6 SGB II).
Dies bedeutet u.a., dass Sie die darlehensweise Übernahme der Mietkaution vor Unterzeichnung des Mietvertrages beantragen müssen.

Wie kann ich Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten?

Mit Ihrem Antrag auf ALG II haben Sie zugleich Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt. Ergänzend zum Neu- oder Weiterbewilligungsantrag (NA/WBA) ist die Anlage zu der jeweils beantragten Leistung einzureichen. Ansonsten müssen Sie lediglich anzeigen oder nachweisen, welche konkreten Leistungen Ihre Kinder und Jugendlichen benötigen. 

Details finden Sie in den FAQ unter "Welche Unterlagen sind im Rahmen von Bildung und Teilhabe einzureichen"

Zu den passenden Formularen geht es hier.

Welche Unterlagen sind im Rahmen von Bildung und Teilhabe einzureichen?

 

  • Mittagessen:

Datenblatt und Bestätigung Schule / Kita Mittagessen

  • Klassenfahrten:

Datenblatt und Bestätigung Schule / Kita Ausflüge / Klassenfahrten sowie (wenn vorhanden) Kopie des Elternbriefes

  • Lernförderung:

Datenblatt, Bestätigung Lernförderung, Bestätigung Schule über Lernförderung, Kopie des letzten Zeugnisses und Kopien der letzten Klassenarbeiten/Tests

  • Schülerbeförderung:

Datenblatt, Nachweise zu den Kosten (Eigenanteil oder tatsächliche Fahrtkosten )

  • Gesellschaftliche Teilhabe (Vereinsbeiträge, Ferienfreizeiten usw.)

Datenblatt, Bestätigung Teilnahme am sozialen oder kulturellen Leben

 

Hinweis:

Das Datenblatt ist für Ihr Kind von Ihnen auszufüllen.

Alle anderen Bestätigungen sind entsprechend von der Schule, der KiTa, dem Verein oder auch dem Anbieter für Nachhilfe (Lernförderung) auszufüllen.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Definition: Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften.

Auch: BG, Lebensgemeinschaft, Einstehensgemeinschaft, Familie

Der Rechtsbegriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Bürgergeld eine wichtige Rolle. Obwohl er das Wort „Gemeinschaft“ enthält, gilt: Die Antragstellerin oder der Antragssteller allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.

Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft. Der Rechtsbegriff wird darum in der Regel angewandt auf ...

  • Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind,
  • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, oder
  • Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft“).

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten. Zum Einkommen von Kindern zählen zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.

Umgekehrt gilt: Beantragt ein unverheiratetes erwerbsfähiges Kind, das mindestens 15, aber noch keine 25 Jahre alt ist, Leistungen nach dem SGB II, gehören auch die im Haushalt lebenden Eltern oder Elternteile zur Bedarfsgemeinschaft.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Ich komme aus der Ukraine, wo kann ich mich hin wenden?

Informationen für ukrainische Flüchtlinge

 

Ab dem 01.06.2022 können Personen aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beim Jobcenter Landkreis Ahrweiler Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II beantragen.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Leistungen und deren Anspruchsvoraussetzungen. 

Bereits heute ist eine Terminvereinbarung zur Antragstellung ab dem 01.06.2022 möglich. Vereinbaren Sie hierzu eine persönliche Vorsprache.  Sie erreichen uns über unsere Hotline unter 02641-9116-0 telefonisch oder buchen Sie sich über unsere Online-Terminvereinbarung direkt einen Termin.

 

Informationen der Kreisverwaltung Ahrweiler: 
Informationen ukrainische Flüchtlinge | Kreisverwaltung Ahrweiler

Informationen der Bundesagentur für Arbeit:
Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine - Bundesagentur für Arbeit

Kurzinfomation zum Arbeitslosengeld II
ukrainian | deutsch

 

Welche Leistungen können von werdenden Müttern beantragt werden?

Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, ein Mehrbedarf von 17 Prozent des nach § 20 SGB II maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Die Vorlage des Mutterpasses ist hierfür ausreichend.

Darüber hinaus kann eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass nur eine Erstausstattung, nicht aber die über die Regelleistung abgegoltene Ersatzbeschaffung gewährt werden kann.
Es ist der individuelle Bedarf zu überprüfen.

Bekommt jeder Bürger und jede Bürgerin das Bürgergeld?

Nein, nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten.

Wie hoch sind die neuen Regelbedarfe?

Um eine existenzsichernde Höhe der Regelbedarfe sicherzustellen, werden vor dem Hintergrund der aktuellen Lage die Regelbedarfe ab 1. Januar 2023 erhöht.

Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.

 

Was sind die zentralen Fortschritte bei der Berücksichtigung von Vermögen und der Prüfung der Angemessenheit der Wohnung?

Wer künftig auf Bürgergeld angewiesen ist, soll in dem ersten Jahr des Leistungsbezugs das Ersparte behalten dürfen. So muss Vermögen erst dann eingesetzt werden, wenn es höher als 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft ist. Für jede weitere Person bleiben jeweils weitere 15.000 Euro geschützt. Die tatsächlichen Kosten für die Wohnung werden in diesem Zeitraum, der Karenzzeit genannt wird, übernommen. Die Heizkosten werden aber im angemessenen Umfang gewährt, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken. Diese Regelungen lehnen sich an das an, was bereits seit Beginn der Pandemie galt und sich bewährt hat: Gerade in der ersten Zeit des Leistungsbezugs sind die Chancen, den Weg in Arbeit zu finden, besonders hoch. Daher sollen diese Regelungen auch beim Bürgergeld gelten - damit die Menschen den Kopf frei haben für die Suche nach einem Job, statt sich um einen Umzug in eine günstigere Wohnung bemühen zu müssen.

Welche Folgen hat es, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht mitwirken?

Im Bürgergeld gilt: Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind ab dem 1. Januar 2023 von Beginn des Leistungsbezugs an möglich, das Sanktionsmoratorium endet somit zum Jahresende 2022.

  • Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei der ersten Pflichtverletzung (bspw. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes) wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
  • Mit dem Bürgergeld wird es überzogene Leistungsminderungen nicht mehr geben. Es wird immer genau geprüft, in welchem Fall eine Leistungsminderung gerechtfertigt ist, besondere Härten müssen berücksichtigt werden. Die Kosten der Unterkunft und Heizung bleiben geschützt, junge Menschen erhalten im Falle einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot und müssen nicht mehr mit höheren Leistungsminderungen rechnen. Damit setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich um.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich eine hohe Heizkostennachzahlung erhalte?

Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2024 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen.

Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen.

Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus stellen. Den Online-Antrag finden Sie unter www.jobcenter.digital\bürgergeld.

Bei der Prüfung, ob Sie für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft.

Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Wer zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört, können Sie in den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld unter www.arbeitsagentur.de/hinweise-sgb2 nachlesen (Hinweis Nr. 4).

Auch zu Ihrem Vermögen müssen Sie Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.

Haben Sie Fragen zur Beantragung von Bürgergeld für einen Monat? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jobcenter.