Bildung und Teilhabe
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren kann eine finanzielle Unterstützung durch das sogenannte „Bildungs- und Teilhabepaket“ gewährt werden.
Hieraus kann ein Zuschuss für den Schulbedarf (z. B. Schreibutensilien, Hefte usw.) erfolgen. Diese Unterstützung bekommen Sie solange die Kinder im Rahmen Ihrer Bedarfsgemeinschaft noch Geld zum Leben oder Wohnen erhalten, automatisch am Anfang jedes Schulhalbjahres. Das Geld wird zusammen mit dem monatlichen Regelbedarf ausgezahlt.
Für die KiTa oder die Schule können Sie auch finanzielle Hilfe bekommen. Zum Beispiel für das Mittagessen dort, für Klassenfahrten oder für Nachhilfe. Damit ihr Kind Sport oder Hobbys machen kann, unterstützen wir Sie auch mit Geld für den Sportverein oder eine Ferienfreizeit.
In allen Fällen ist eine gesonderte Antragstellung für Bildung und Teilhabe notwendig.
Formulare
Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen
Wo kann ich Arbeitslosengeld II beantragen?
Wo Sie Arbeitslosengeld II beantragen können hängt von Ihrem angemeldeten Wohnort ab. Um das für Sie zuständige Jobcenter zu ermitteln, nutzen Sie gerne die Standortsuche auf unserer Startseite oder im Modul auf der rechten Seite. Alternativ rufen Sie uns gerne zu unseren Servicezeiten an. Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Welche Grundsicherungsleistungen können gewährt werden?
Im Rahmen der Grundsicherung werden der Regelbedarf zum Lebensunterhalt, die angemessenen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete zzgl. kalte Nebenkosten), Heizkosten sowie eventuelle Mehrbedarfe übernommen.
Wie hoch sind die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizkosten?
Die angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkosten) können Sie aus der abgebildeten Tabelle „Aktuelle Mietobergrenzen des Landkreis Ahrweiler“ entnehmen. Die Heizkosten werden separat übernommen (maximal bis zur Obergrenze des Bundesheizkostenspiegels).
Für Wohneigentum gelten grundsätzlich die gleichen Angemessenheitsgrenzen.
Was muss ich bei einem Umzug während des laufenden Leistungsbezuges beachten?
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen Jobcenters einholen. Nutzen Sie dazu bitte den nachfolgenden Vordruck „Wohnraumangebot“.
Die Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten sind gesondert zu beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass dieser Antrag vor Abschluss des jeweiligen Vertrages zu stellen ist (§ 22 Abs. 6 SGB II).
Dies bedeutet u.a., dass Sie die darlehensweise Übernahme der Mietkaution vor Unterzeichnung des Mietvertrages beantragen müssen.
Wie kann ich Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten?
Mit Ihrem Antrag auf ALG II haben Sie zugleich Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt. Ergänzend zum Neu- oder Weiterbewilligungsantrag (NA/WBA) ist die Anlage zu der jeweils beantragten Leistung einzureichen. Ansonsten müssen Sie lediglich anzeigen oder nachweisen, welche konkreten Leistungen Ihre Kinder und Jugendlichen benötigen.
Details finden Sie in den FAQ unter "Welche Unterlagen sind im Rahmen von Bildung und Teilhabe einzureichen"
Zu den passenden Formularen geht es hier.
Welche Unterlagen sind im Rahmen von Bildung und Teilhabe einzureichen?
- Mittagessen:
Datenblatt und Bestätigung Schule / Kita Mittagessen
- Klassenfahrten:
Datenblatt und Bestätigung Schule / Kita Ausflüge / Klassenfahrten sowie (wenn vorhanden) Kopie des Elternbriefes
- Lernförderung:
Datenblatt, Bestätigung Lernförderung, Bestätigung Schule über Lernförderung, Kopie des letzten Zeugnisses und Kopien der letzten Klassenarbeiten/Tests
- Schülerbeförderung:
Datenblatt, Kopie des Schreibens der Kreisverwaltung mit Mitteilung der Mandatsreferenznummer
- Gesellschaftliche Teilhabe (Vereinsbeiträge, Ferienfreizeiten usw.)
Datenblatt, Bestätigung Teilnahme am sozialen oder kulturellen Leben
Hinweis:
Das Datenblatt ist für Ihr Kind von Ihnen auszufüllen.
Alle anderen Bestätigungen sind entsprechend von der Schule, der KiTa, dem Verein oder auch dem Anbieter für Nachhilfe (Lernförderung) auszufüllen.
Ich komme aus der Ukraine, wo kann ich mich hin wenden?
Informationen für ukrainische Flüchtlinge
Ab dem 01.06.2022 können Personen aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beim Jobcenter Landkreis Ahrweiler Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II beantragen.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Leistungen und deren Anspruchsvoraussetzungen.
Bereits heute ist eine Terminvereinbarung zur Antragstellung ab dem 01.06.2022 möglich. Vereinbaren Sie hierzu eine persönliche Vorsprache. Sie erreichen uns über unsere Hotline unter 02641-9116-0 telefonisch oder buchen Sie sich über unsere Online-Terminvereinbarung direkt einen Termin.
Informationen der Kreisverwaltung Ahrweiler:
Informationen ukrainische Flüchtlinge | Kreisverwaltung Ahrweiler
Informationen der Bundesagentur für Arbeit:
Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine - Bundesagentur für Arbeit
Kurzinfomation zum Arbeitslosengeld II
ukrainian | deutsch
Welche Leistungen können von werdenden Müttern beantragt werden?
Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, ein Mehrbedarf von 17 Prozent des nach § 20 SGB II maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Die Vorlage des Mutterpasses ist hierfür ausreichend.
Darüber hinaus kann eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass nur eine Erstausstattung, nicht aber die über die Regelleistung abgegoltene Ersatzbeschaffung gewährt werden kann.
Es ist der individuelle Bedarf zu überprüfen.