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Schnell im neuen Leben ankommen

Betreuung aus einer Hand: Jobcenter sind ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

Flüchtlinge aus der Ukraine werden ab 1. Juni nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt, sondern bekommen Grundsicherung. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Für die Betroffenen bedeutet dies: Erste Anlaufstellen sind nun in aller Regel die Jobcenter – und die bemühen sich, „Hilfe aus einer Hand" zu leisten.Die Jobcenter gewähren Hilfen zum Lebensunterhalt, übernehmen die Kranken- und Pflegeversicherung, beraten und unterstützen beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Dabei helfen sie geflüchteten Menschen auch beim Spracherwerb und der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Unterstützung gibt es außerdem bei der Qualifizierung und Weiterbildung. Dort wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht auf eigene Kapazitäten zurückgreifen können, helfen die in der Vergangenheit gewachsenen Netzwerke dabei, schnell und unbürokratisch auf Ressourcen anderer Unterstützer zurückzugreifen.

Allerdings sind durchaus einige Regeln einzuhalten: So sind Voraussetzungen für den Bezug von SGB II-Leistungen etwa eine so genannte Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz und die zweifelsfreie Klärung der Identität. Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31.Mai ausgestellt hat, werden bis Ende Oktober anerkannt.Darüber hinaus müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Für die Antragstellung sollte ein Termin vereinbart werden, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher hinzugezogen werden kann.